2005 wurde das Landschaftsschutzgebiet Rückersdorf (auf der Karte grün markiert) einstimmig vom Gemeinderat verabschiedet und umfasst insgesamt 158 Hektar. Das entspricht rund 221 Fußballfeldern. Es umfasst die Pegnitzauen, den Buck, den Strengenberg und weitere Areale.
Die zur Bebauung vorgesehen Flächen liegen in diesem Gebiet und befinden sich am östlichen Ortsrand. Das Gebiet ist mehr als nur eine Grünfläche:
- Es bildet eine ökologische Pufferzone zwischen Siedlungsgebiet und der stark befahrenen B14.
- Es trägt zur Klimaregulation bei, indem es Frischluft ins Ortsgebiet leitet und die Aufheizung verringert.
- Es ist Teil der grünen Infrastruktur der Gemeinde und steigert die Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Rechtlicher Rahmen
Landschaftsschutzgebiete in Bayern sind nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. Dort heißt es, dass in einem LSG Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebiets verändern oder seinen besonderen Schutzwert beeinträchtigen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich, beispielsweise für Maßnahmen im überwiegenden öffentlichen Interesse – rein wirtschaftliche Interessen reichen in der Regel nicht aus.