BI fragt nach: bei der Unteren Naturschutzbehörde

Die Untere Naturschutzbehörde trägt eine zentrale Verantwortung für die Ausweisung, Pflege und den Schutz von Landschaftsschutzgebieten. Sie achtet darauf, ökologische, kulturelle und landschaftliche Werte nachhaltig zu bewahren. Durch ihre Arbeit schafft sie einen Ausgleich zwischen Naturschutzinteressen und der Nutzung durch Menschen. Dabei erfolgt jede Maßnahme unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und fachlicher Standards. So leistet die Behörde einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deswegen fragen wir als Bürgerinitiative mal genauer nach:

Die Untere Naturschutzbehörde trägt eine zentrale Verantwortung für die Ausweisung, Pflege und den Schutz von Landschaftsschutzgebieten. Sie achtet darauf, ökologische, kulturelle und landschaftliche Werte nachhaltig zu bewahren. Durch ihre Arbeit schafft sie einen Ausgleich zwischen Naturschutzinteressen und der Nutzung durch Menschen. Dabei erfolgt jede Maßnahme unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und fachlicher Standards. So leistet die Behörde einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deswegen fragen wir als Bürgerinitiative mal genauer nach.

Unsere Fragen an die Untere Naturschutzbehörde:

  1. Wie bewertet die Untere Naturschutzbehörde die geplante Bebauung auf Flächen, die seit 2005 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind?
  2. Welche Gründe waren für die damalige Unterschutzstellung ausschlaggebend, und sind diese aus heutiger Sicht nach wie vor relevant?
  3. Gibt es aus Ihrer Sicht Anhaltspunkte dafür, dass sich die Schutzgründe seit 2005 wesentlich verändert oder abgeschwächt haben?
  4. Wie wird das Vorhaben im Hinblick auf Natur- und Artenschutz, Erholungseignung und landschaftliches Erscheinungsbild bewertet?
  5. Ihre Behörde hatte bereits vor einigen Jahren starke Bedenken zur Bebauung der Fläche mit einer landwirtschaftlich genutzten Halle geäußert und einen schleichenden Übergang zu einem Gewerbegebiet befürchtet. Sehen Sie sich in dieser Aussage bestätigt?
  6. Ist es nach Ihrer fachlichen Einschätzung grundsätzlich denkbar, dass ein Bebauungsplan an diesem Standort genehmigungsfähig wäre?
  7. Im März 2024 und Februar 2025 wurde jeweils eine großflächige Abholzung großer Bäume auf der Fläche festgestellt. War Ihnen dieser Vorgang bekannt und wie bewerten Sie die Rodungen?

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